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Stichtag: 31.12.2015 - Betrifft jeden Hauseigentümer! Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen/Grundstücksentwässerungsanlagen § 61a LWG Laut § 61a Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen müssen die Eigentümer eines Grundstückes die im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Abwasser nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Die Prüfung darf ausschließlich nur durch Sachkundige erfolgen. Wir verfügen über die geforderte Sackunde gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-7- 031 002 0407 - vom 31.3.2009 und sind berechtigt, Dichtheitsprüfungen gemäß § 61a LWG NRW durchzuführen. Zusätzlich sind wir durch das KomNetGEW (Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung / IKT) geprüft und zertifiziert. Dem KomNetGEW sind zur Zeit 57 Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Mitglieder angeschlossen (Stand: September 2010). Zum Einsatz kommen hierbei modernste Techniken wie abbiegefähige und Laserunterstützte TV-Kameras mit 3D Lageplanerstellung der befahrenen Leitungen sowie Prüfgeräte für Luft- und Wasserdruckprüfungen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. |
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