| Dichtheitsprüfung §61 a LWG NRW |
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Hausanschlüsse und Grundleitungen müssen dicht sein! Dies schreibt der §61 a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen vor (ehem. § 45 LBO - NRW). Hintergrund: Undichte Grund- und Anschlussleitungen verschmutzen Boden und Grundwasser (Exfiltration). Des Weiteren kommt es durch undichte und schadhafte Leitungen zu sogenannten Infiltrationen d.h. das Fremdwasser/Grundwasser durch Undichtigkeiten, Fehlanschlüsse und Schadstellen in die Leitung eindringt und somit zur Überlastung der Kläranlagen führt. Es sollte daher jeder Hauseigentümer verantwortlich handeln und seine Abwasserleitungen prüfen lassen. Im Vorfeld einer Dichtheitsprüfung werden die zu prüfenden Leitungsstrecken mit Wasserhochdruck gereinigt und mittels Kanal-TV-Kamera auf Zustand untersucht und dokumentiert. Ergeben sich bereits Schäden müssen diese behoben werden. In den meisten Fällen geschieht dies ohne aufwendige und teure Erdarbeiten mittels Inlinersystemen. Ergibt die optische Inspektion keine sichtbaren Beanstandungen, kommt die Dichtheitsprüfung zum Einsatz um Gewissheit über den tatsächlichen Zustand und die Dichtheit der Leitung zu bekommen. Weitere Folgen undichter oder schadhafter Abwasserleitungen können aufsteigende Feuchtigkeit im Keller sein. Das dabei exfiltrierende (austretende) Abwasser ist neben Fäkalien oft mit chemischen Haushaltsreinigern vermischt und wirkt auf die Dauer aggressiv auf die Bausubstanz und kann Fundamant und Mauerwerk angreifen. Die Folgen sind meist weitaus teurer als die Leitungen zu prüfen und im Schadensfall zu sanieren. NEU: Abbiegefähige TV-Kamera für Hausanschlussprüfungen mit 3D-Lageplanerstellung! Die Durchführung von Dichtheitsprüfungen darf ausschließlich nur durch Sachkundige erfolgen. Wir verfügen über den geforderten und vorgeschriebenen Sachkundenachweis (Runderlass des Umweltministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz-IV-7- 031 002 0407 - vom 31.3.2009) und sind berechtigt Dichtheitsprüfungen gemäß § 61a LWG NRW an privaten Abwasserleitungen und Grundstücksentwässerungsanlagen in ganz Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Zusätzlich sind wir durch das KomNetGEW (Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung / IKT) geprüft und zertifiziert. Die geforderte Dichtheitsprüfung bezieht sich nicht allein auf vorhandene (alte) Leitungen, es müssen sich auch sanierte und neuverlegte Leitungen einer Dichtheitsprüfung unterziehen und geprüft werden. Dies schreibt der Gesetzgeber vor! Wir empfehlen zudem eine TV-Aufnahme (Video,DVD,CD) von neuverlegten Leitungen anfertigen zu lassen. Eine TV-Untersuchung kann nachweisen ob die Leitungen fachgerecht eingebaut wurden oder Einbaufehler unterlaufen sind wie Unterbögen (Absenkungen), zu geringes oder Gegengefälle und Deformationen. Durch moderne Prüfsysteme können wir fachgerecht Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610, DIN 1986 und ATV M 143 Teil 6 mit Wasser und Luft durchführen. Alle erfassten Daten der TV-Inspektion und der Dichtheitsprüfung erhält der Kunde als Vorlage für die jeweilige Kommune und werden zusätzlich bei uns archiviert. Zudem dienen die Daten für eine mögliche Sanierungsmaßnahme. Im Fall von undichten oder schadhaften Abwasserleitungen erhalten Sie von uns ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Wir bieten Ihnen die Abdichtung bzw. Sanierung von undichten und schadhaften Abwasserleitungen ohne Erdarbeiten durch entsprechende Sanierungssysteme an. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Vorgehensweise zur Dichtheitsprüfung finden Sie hier: Informationen zum § 61 a LWG NRW finden Sie hier: Lassen auch Sie Ihre Leitungen prüfen und tragen zum aktiven Umweltschutz bei! |





