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Weiterer Sachkundiger Mitarbeiter in unserem UnternehmenUnser Mitarbeiter Herr Udo Hempelmann hat die Prüfung zum Sachkundigen Dichtheitsprüfer § 61 a LWG NRW abgelegt und bestanden. Er ist auf der Sachkundigenliste (Landesliste) des LANUV NRW gelistet und somit berechtigt in ganz Nordrhein-Westfalen die vom Gesetzgeber geforderte Dichtheitsprüfung nach § 61 a Landeswassergesetz NRW privater Abwasserleitungen durchzuführen. Erweiterung unseres BürobereichesVerstärkt wird unser Team im Büro durch unseren neuen erfahrenen Mitarbeiter Herrn Wolfgang Steingans. Seine Bereiche sind die Disposition, der kaufmännische Bereich und die Kundenberatung in unserem Unternehmen. |
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